Information zu Elektro- und Elektronikartikeln
Im Zusammenhang mit dem Angebot und/oder der Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten an private Haushalte im Onlinehandel werden folgende Hinweise gegeben:
1. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Sie müssen Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen, soweit nicht Altgeräte gem. § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG separiert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten.
2. Als Endnutzer obliegt es Ihrer eigenen Verantwortung, für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten zu sorgen.
3. Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern sagt aus, dass Elektro- und Elektronikgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen sind.
4. Elektro- und Elektronikgeräte können zur Wiederverwertung in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z. B. in kommunalen Sammelstellen) abgegeben werden. Auch haben Sie die Möglichkeit, Altgeräte bei der folgenden von uns geschaffenen Rückgabestelle zurückzugeben.
5. Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes können Endnutzer ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, an uns nach Absprache zusenden.
6. Wir sind verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- und Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf fünf Altgeräte pro Geräteart beschränkt.